Was eine ZÜS ist
Eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine staatlich akkreditierte Prüfstelle für überwachungsbedürftige Anlagen — typische Beispiele sind TÜV, DEKRA und GTÜ. Sie führen Erst- und wiederkehrende Prüfungen an Anlagen durch, die besondere Sicherheitsrisiken aufweisen.
BetrSichV §16 und Anhang 2
§16 BetrSichV regelt die Pflicht zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen. Anhang 2 konkretisiert, welche Anlagen-Typen welche Prüfintervalle haben.
3-Jahres-Zyklus für elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden alle 3 Jahre wiederkehrend von einer ZÜS geprüft. Das umfasst alle Geräte mit Ex-Kennzeichnung, ihre Verkabelung, die Lüftung mit elektrischen Komponenten und die Mess-/Steuer-Technik.
6-Jahres-Zyklus für mechanische Schutzeinrichtungen
Mechanische Schutzeinrichtungen (z. B. Druckentlastungen, Explosionsklappen, Funkenfänger) werden alle 6 Jahre durch eine ZÜS geprüft.
Erstprüfung vor Inbetriebnahme
Vor der Erstinbetriebnahme einer überwachungsbedürftigen Anlage muss eine Erstprüfung durch eine ZÜS erfolgen. Diese Prüfung wird häufig vergessen — sie kostet bei Audits regelmäßig Punkte.
Prüfprotokolle und Mängellisten
Jede Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Festgestellte Mängel werden mit Frist erfasst und müssen vor der nächsten Prüfung oder fristgerecht abgearbeitet werden. Die Software bildet das mit einem Mängel-Tracker ab und erinnert an offene Punkte.
Praktisches Tool: ZÜS-Prüfintervall-Rechner zur Berechnung des nächsten Prüfdatums.