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Wissen

ZÜS-Prüfintervalle für Ex-Anlagen — der 3- und der 6-Jahres-Zyklus

Eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüft überwachungsbedürftige Anlagen — bei Ex-Schutz typisch im 3- oder 6-Jahres-Rhythmus. Welche Anlage welchen Zyklus braucht, was die Erstprüfung umfasst und wie man Mängellisten abarbeitet.

Was eine ZÜS ist

Eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine staatlich akkreditierte Prüfstelle für überwachungsbedürftige Anlagen — typische Beispiele sind TÜV, DEKRA und GTÜ. Sie führen Erst- und wiederkehrende Prüfungen an Anlagen durch, die besondere Sicherheitsrisiken aufweisen.

BetrSichV §16 und Anhang 2

§16 BetrSichV regelt die Pflicht zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen. Anhang 2 konkretisiert, welche Anlagen-Typen welche Prüfintervalle haben.

3-Jahres-Zyklus für elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen werden alle 3 Jahre wiederkehrend von einer ZÜS geprüft. Das umfasst alle Geräte mit Ex-Kennzeichnung, ihre Verkabelung, die Lüftung mit elektrischen Komponenten und die Mess-/Steuer-Technik.

6-Jahres-Zyklus für mechanische Schutzeinrichtungen

Mechanische Schutzeinrichtungen (z. B. Druckentlastungen, Explosionsklappen, Funkenfänger) werden alle 6 Jahre durch eine ZÜS geprüft.

Erstprüfung vor Inbetriebnahme

Vor der Erstinbetriebnahme einer überwachungsbedürftigen Anlage muss eine Erstprüfung durch eine ZÜS erfolgen. Diese Prüfung wird häufig vergessen — sie kostet bei Audits regelmäßig Punkte.

Prüfprotokolle und Mängellisten

Jede Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Festgestellte Mängel werden mit Frist erfasst und müssen vor der nächsten Prüfung oder fristgerecht abgearbeitet werden. Die Software bildet das mit einem Mängel-Tracker ab und erinnert an offene Punkte.

Praktisches Tool: ZÜS-Prüfintervall-Rechner zur Berechnung des nächsten Prüfdatums.

So setzt die Explosionsschutz-Software die züs prüfintervall ex-schutz-Pflicht um

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